F.A.Q-Bis zum Einzug

Von der Mietvertragsunterzeichnung bis zum Einzug

Die Unterlagen, die die Informationen zur Kaution beinhalten, haben Sie bereits mit den Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag erhalten. Damit wir die Übergabe der Wohnung an Sie am vereinbarten Termin wie geplant durchführen können, ist es unbedingt notwendig, dass die Kaution bis zu diesem Termin auf dem angegebenen Konto laut Mietvertrag eingegangen ist. Sollte dies widererwarten nicht der Fall sein, so ist die Durchführung der Wohnungsübergabe an Sie leider nicht möglich, sodass sich auch Ihr Einzugstermin ggf. nach hinten verschiebt. Ein Zahlungsnachweis durch einen Einzahlungsbeleg reicht hier leider nicht aus. Das Konto ist seitens der Firmengruppe Griese nur für die Zahlung der Kaution eingerichtet worden. Wir bitten Sie daher, die monatliche Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de

Bareinzahlung einer Kaution

Neben der Überweisung der Kautionskosten ist es natürlich auch möglich, den Kautionsbetrag per Barzahlung an uns zu entrichten. In diesem Fall wird von uns ein Konto auf Ihren Namen angelegt, auf welches wir den Kautionsbetrag für Sie einzahlen. Sobald dies geschehen ist, erhalten sie eine Einzahlungsbestätigung als Nachweis für Sie. Sollten Sie Fragen zu den Themen Sicherheit, Verzinsung und Steuerbescheinigung haben, so wenden Sie sich bitte eigeninitiativ direkt an die hier ausgewiesene Bank. Bei Rückfragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de

Lüften und Heizen für Ihre Gesundheit – aber bitte richtig!

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Standards der Baubranche bezüglich der Bauweise von Häusern deutlich erhöht. Wir können Ihnen versichern, dass das Eindringen von Feuchtigkeit und Zugluft, sowie ein effektiver Wärmeschutz in unseren Häusern bautechnisch keine Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt. Bitte achten Sie gemäß unserem Motto „wohnen | leben | wohlfühlen“ auch in Zukunft darauf, richtig zu lüften und zu heizen! So sorgen Sie zugunsten eines gesunden Wohnklimas dafür, Heizkosten einzusparen und Schimmelbefall zu vermeiden. Zudem werden unnötige Reparaturen und Renovierungsarbeiten somit gezielt vermieden und eine gute Bausubstanz kann länger erhalten bleiben. Eine Broschüre der Deutschen Energie Agentur stellt Ihnen hierfür hilfreiche Tipps zur Verfügung, die Sie bei richtigem Heizen und Lüften unterstützen!

Während des laufenden Mietverhältnisses
hre Mietzinszahlung per Überweisung oder Lastschrifteinzugsverfahren

Um die monatliche Mietzinszahlung für Sie zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines Dauerauftrags zur monatlichen, zuverlässigen Mietzinszahlung per Überweisung als unsererseits bevorzugte Zahlungsart oder – bitte nach Absprache mit uns – die grundsätzlich auch mögliche Teilnahme am sogenannten Lastschrifteinzugsverfahren. Die Miete wird dann am Anfang eines jeden Monats automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Dafür benötigen wir nur Ihre Bankdaten nebst Legitimation. Um das Lastschrifteinzugsverfahren einrichten zu können, benötigen wir eine Bearbeitungszeit von bis zu 5 Werktagen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Im Notfall – was tun?

Um im Notfall für Sie erreichbar zu sein, haben wir entsprechende Notfalltelefonnummern in den Hausfluren aller Bestandsimmobilienobjekte ausgehängt. Sollte eine Übersicht der Notfalltelefonnummern in Ihrem Haus fehlen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir für Sie erneut eine solche Übersicht aushängen können. Die ausgehängten Telefonnummern sind nur für Notfälle eingerichtet!
Wir bitten Sie daher darauf zu achten, dass bitte nur im Notfall und außerhalb unserer Telefonzeiten auf die angegebenen Notfall-Telefonnummern zurückzugreifen ist.

Im Schadensfall – was tun?

Um im Schadensfall für Sie erreichbar zu sein, haben wir ein entsprechendes Meldeformular zum Schaden in Ihrer Mietwohnung, in oder an Ihrem Haus für Sie eingerichtet!
Wir bitten Sie dieses aktiv zu nutzen und vollständig ausgefüllt zusammen mit Fotos zum Schadensereignis bzw. des Schadens an sich in Anlage per E-Mail an info@griese-gruppe.de zu senden. Alternativ rufen Sie uns bitte mit Kenntnisnahme des Schadens an unter Telefon +49 (0)4342 / 88 80 9–0, so dass wir schnellstmöglich zugunsten einer professionellen Schadensbehebung handeln und/oder ggf. weitere, hier notwendige Maßnahmen wie z.B. die Beauftragung unseres Handwerker-Notdienstes einleiten können.
Wir bitten Sie daher darauf zu achten, dass bitte nur im Schadensfall und außerhalb unserer Telefonzeiten auf die angegebenen Notfall-Telefonnummern zurückzugreifen ist.

Ausscheiden eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden und ein anderer den Mietvertrag alleine übernehmen wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.
Hinweis: Wenn ein Mietvertragsverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Mietvertragspartner aufgekündigt werden. Es ist daher stets der oben beschriebene Weg einzuhalten.

Wechsel eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem Mietvertrag durch einen anderen ersetzt werden wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Vermietung eines Zimmers an einen Untermieter

Sollten Sie einem Untermieter eines Ihrer Zimmer für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung stellen wollen, so ist dafür eine schriftliche Genehmigung im Vorfeld bei uns einzuholen! Weiterhin benötigen wir bei einer geplanten Untervermietung einige Angaben über den Untermieter und die geplante Untervermietung. Senden Sie uns dazu bitte eine Kopie des Personalausweises des Untermieters sowie den Zeitraum und den Grund für die geplante Untervermietung per E-Mail an info@griese-gruppe.de zu. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, muss dann im Einzelfall unsererseits entschieden werden.

Einzug eines neuen Mietvertragspartners in Ihre Wohnung

Sollte ein weiterer Mietvertragspartner in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden sollen, so benötigen wir von diesem einige Informationen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom neuen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen erstellen wir für den neuen Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Lüften und Heizen für Ihre Gesundheit – aber bitte richtig!

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Standards der Baubranche bezüglich der Bauweise von Häusern deutlich erhöht. Wir können Ihnen versichern, dass das Eindringen von Feuchtigkeit und Zugluft, sowie ein effektiver Wärmeschutz in unseren Häusern bautechnisch keine Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt. Bitte achten Sie gemäß unserem Motto „wohnen | leben | wohlfühlen“ auch in Zukunft darauf, richtig zu lüften und zu heizen! So sorgen Sie zugunsten eines gesunden Wohnklimas dafür, Heizkosten einzusparen und Schimmelbefall zu vermeiden. Zudem werden unnötige Reparaturen und Renovierungsarbeiten somit gezielt vermieden und eine gute Bausubstanz kann länger erhalten bleiben. Eine Broschüre der Deutschen Energie Agentur stellt Ihnen hierfür hilfreiche Tipps zur Verfügung, die Sie bei richtigem Heizen und Lüften unterstützen! Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Tierhaltung in der Wohnung

Informationen zur Tierhaltung in der Wohnung finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Sollte nach Einzug ohne Tier nun ein Tier in die Wohnung aufgenommen werden, so ist dafür eine schriftliche Genehmigung im Vorfeld bei uns einzuholen! Senden Sie uns dazu bitte nähere Informationen zum Tier oder den Tieren per E-Mail an info@griese-gruppe.de zu. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, muss dann im Einzelfall unsererseits entschieden werden.

Vermeidung von Rohrverstopfungen

Das unsachgemäße Entsorgen von festen oder flüssigen Stoffen, wie zum Beispiel Speiseresten, Brat- und Frittierfett, Zigarettenkippen und Haaren führt immer wieder zu Rohrverstopfungen, die nur durch den teuren Einsatz einer Spezialfirma behoben werden können. Generell hat der Mieter die Kosten für eine schuldhaft verursachte Rohr- bzw. Abflussverstopfung selbst zu tragen. Diese Kosten lassen sich vermeiden, indem feste oder flüssige Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden. Auch das Auflegen von Plastik- oder Edelstahlsieben auf Küchen- und Badabflüssen zur Vermeidung von Verstopfungen ist empfehlenswert. Informationen dazu finden Sie bei Ihrer Stadtverwaltung. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Umlage von Sperrmüllkosten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (2010) ist die Umlage von Sperrmüllkosten seitens des Vermieters zulässig. Auch wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt, kann dieser die Kosten umlegen. Dabei ist unerheblich, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich Sperrmüll auf den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Keller oder Dachböden abgelagert haben. Um Sperrmüllabfuhren und damit verbundene Kosten für Sie zu reduzieren, sollten Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeit der Abholung durch städtische Entsorgungsbetriebe oder Recyclinghöfe vor Ort nutzen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Notfallnummern :

In Schadensfällen (!) und außerhalb unserer Telefonzeiten können Sie bei zum Beispiel
einem Wasserrohrbruch Herrn Michael Griese persönlich unter Telefon +49 (0)4342 / 88 80 9-30
oder unter mobil oder +49 (0)151 – 566 353 03 erreichen.

Zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnungen

Die Abrechnung der Nebenkosten erhalten Sie als Mieter in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Bestimmte Voraussetzungen ermöglichen es dem Vermieter allerdings bedingt, Ihnen die Nebenkostenabrechnung noch nach dieser Frist zuzustellen. Obwohl wir stets darum bemüht sind, die Abrechnungen innerhalb der ersten 6 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu versenden, ist dieses durch den Einfluss verschiedener Faktoren leider nicht garantiert möglich. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Nebenkostenabrechnung für ehemalige Mieter

Da die gesamten Kosten für das von Ihnen bewohnte Grundstück erst nach Ende eines Abrechnungsjahres berechnet und auf die Dauer des Mietverhältnisses des jeweiligen Jahres umgerechnet werden können, ist es uns leider nicht immer möglich, Ihnen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zuzusenden. Auch für Sie wird die Abrechnung in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes versendet. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Ermittlung des Wasserverbrauchs

Leider stimmen der Hauptwasserzählerstand und die Summe der Wohnungs- und Nebenzählerstände aus messtechnischen Gründen nicht immer überein. Dies ist durch folgende Ursachen begründet:
Da der Termin zum Ablesen der Zählerstände von Haupt- und Nebenzählern nicht immer identisch ist, kann es hierdurch zu Differenzen kommen. Weiterhin führen die Abwesenheit von Mietern am Ablesetermin und mögliche Geräteausfälle u.U. zu Verbrauchsschätzungen. Die Ergebnisse der Wohnungswasserzähler stellen lediglich eine Verteilung im Verhältnis der Verbräuche der einzelnen Wohnungsmieter zueinander dar und zeigen nicht den tatsächlichen Wasserverbrauch an. Denn Schleichmengen, deren Durchflussleistungen unter 10 Litern pro Stunde betragen, werden durch die Wohnungswasserzähler nicht erfasst. Zu diesen Schleichmengen zählen tropfende Wasserhähne, der letzte Teil einer Füllung von Spülkästen, Beginn und Ende einer Zapfung bzw. die Abnahme anderer Kleinstverbräuche. Erst durch die Summe der Kleinstabnahmen und der messbaren Mengen der verschiedenen Verbraucher im Leitungsnetz wird die Wassermenge durch den Hauptwasserzähler exakt ermittelt. Abweichungen zwischen Hauptzählerstand und der Summe der Nebenzählerstände von über 20% sind deshalb durchaus möglich.
Im Abrechnungsverfahren werden daher Gesamt-Wasserkosten, wie folgt, umgelegt: Die Summe der Gesamt-Wasserkosten des Objektes wird durch die insgesamt abgelesenen Verbrauchswerte (m³) der Wohnungs- und Nebenwasserzähler geteilt. Der dabei ermittelte Arbeitspreis (€/m³) wird mit den abgelesenen Werten pro Wohneinheit multipliziert. Das Verfahren stellt somit sicher, dass die Gesamtkosten anteilig umgelegt werden und keine Restmengen verbleiben. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Umlage von Sperrmüllkosten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (2010) ist die Umlage von Sperrmüllkosten seitens des Vermieters zulässig. Auch wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt, kann dieser die Kosten umlegen. Dabei ist unerheblich, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich Sperrmüll auf den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Keller oder Dachböden abgelagert haben. Um Sperrmüllabfuhren und damit verbundene Kosten für Sie zu reduzieren, sollten Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeit der Abholung durch städtische Entsorgungsbetriebe oder Recyclinghöfe nutzen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Von der Mietvertragskündigung bis zum Auszug
Formelle Voraussetzungen für eine Wohnungskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit oder ohne KfZ-Stellplatz ist seitens der Gesetzgebung an enge formelle Voraussetzungen gebunden. Sollten Sie eine Kündigung der Wohnung mit oder ohne KfZ-Stellplatz durchführen wollen, so muss diese von allen Mietvertragspartnern unterschrieben werden. Weiterhin muss die Zusendung der Kündigung an uns immer auf dem Postweg oder per Fax an +49 (0)4342 / 88 80 9–45 erfolgen, um gültig zu sein. Kündigungen, die per E-Mail bei uns eingehen, sind leider nicht (!) rechtswirksam. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Allgemeine Kündigungsfristen für Wohnungsmieter

Durch die Mietrechtsreform im Jahr 2001 haben sich die Vorgaben zur Kündigung einer Wohnung geändert. Daher ist nun die Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats am 3. Werktag des aktuellen Kalendermonats an den Vermieter zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass dabei auch der Samstag als Werktag gilt. Die hier genannte Regelung gilt sowohl für alle Mietverhältnisse, die vor der Mietrechtsreform abgeschlossen wurden, als auch für solche, deren Mietvertrag erst nach der Reform unterschrieben wurde. Beachten Sie, dass die ordentliche Kündigung für beide Mietvertragspartner jedoch für maximal vier Jahre ausgeschlossen sein kann. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Ausscheiden eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden und ein anderer den Mietvertrag nun alleine übernehmen wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.
Hinweis: Wenn ein Mietvertragsverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Mietvertragspartner aufgekündigt werden. Es ist daher stets der oben beschriebene Weg einzuhalten.

Wechsel eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem Mietvertrag durch einen anderen ersetzt werden wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Vorzeitiger Auszugswunsch eines Mietvertragspartners

Im Folgenden erhalten Sie einige wichtige Hinweise für den Fall, dass Sie Ihre bereits gekündigte Wohnung schon vor Vertragsablauf verlassen möchten und somit vorzeitig einen Nachmieter finden möchten.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf eine Verkürzung der 3-monatigen Kündigungsfrist einer Wohnung besteht. Dies ist auch durch langjährige gefestigte Rechtsprechung geregelt. Allerdings möchten wir eine eventuell für Sie entstehende doppelte Mietbelastung in Ihrem Interesse natürlich so gering wie möglich halten. Damit wir gemeinsam einen geeigneten Nachmieter finden können und auch die Neuvermietung qualifiziert durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
Für die Kündigung Ihrer Wohnung benötigen wir zunächst eine rechtswirksame, form- und fristgerechte Kündigung, die wir Ihnen schriftlich bestätigen. Ihre Kündigung muss dabei das Schriftformerfordernis von §568 BGB erfüllen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass bei uns die originale Kündigung mit allen Unterschriften der beteiligten Mietvertragspartner eingeht. Andernfalls sollte eine Vollmacht im Original für die vertretenden Mieter beigelegt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Soll Ihre Wohnung vorzeitig weitervermietet werden sollen, so muss zunächst eine Vorabnahme der Wohnung durch unser Unternehmen erfolgen. Dies ist im Zuge der Bestimmung neuer Mietzinskonditionen und der eventuellen Anordnung von Modernisierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich. Daher kann eine Neuvermietung nicht in den ersten 4 Wochen nach Ihrer form- und fristgerechten Kündigung durchgeführt werden.

Um sicherzugehen, dass der neue Mieter mit den neu festgelegten Konditionen einverstanden ist, drucken Sie bitte das von uns aktualisierte Exposé aus und übergeben Sie dieses an interessierte Nachmieter. Fordern Sie dazu bitte von unserer Fachabteilung Vermietung oder per E-Mail an info@griese-gruppe.de ein aktuelles Vermietungsexposé mit den neuen Mietkonditionen an. Dann gibt es später keine Absagen von potentiellen Nachmietern, weil diesen die neuen Konditionen bzw. eine Staffelmiete unbekannt waren.

Um eine vorzeitige Neuvermietung der Wohnung durchführen zu können, benötigen wir Ihre aktive Hilfe bei Besichtigungsterminen mit potentiellen neuen Mietern. Sobald ein Mietinteressent vorhanden ist benötigten wir unser von diesem potenziellen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
1. Zur Prüfung der Informationen vom neuen Mieter, zur Erstellung des Mietvertrages und zur Einholung der Unterschrift des neuen Mieters mit Übergabe der Wohnung gestehen Sie uns bitte eine gewisse Bearbeitungszeit zu. Seien Sie sich also bewusst, dass der Mietbeginn der Neuvermietung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zusage erfolgen kann.
2. Um Missverständnisse zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Neuvermietung. Erst mit Unterschrift des neuen Mietvertrags durch den neuen Mieter ist eine vorzeitige Vermietung verbindlich. Bis dahin können wir Ihnen das Risiko einer Absage des Mieters leider nicht abnehmen, sodass Sie in diesem Fall den noch bis zum Ende der bestätigten Kündigungsfrist anfallende Mietzins vollständig tragen müssen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Vorbesichtigungs- und Vorabnahmetermin

Der Termin zur Vorbesichtigung und Vorabnahme dient zur Bestandsaufnahme der Wohnung und wird von einem Mitarbeiter der Firmengruppe Griese durchgeführt. So können Ihnen durch den Vermieter mögliche Verpflichtungen zur Behebung kleiner Mängel (wie z.B. Schönheitsreparaturen) genannt werden, die unmittelbar mit Ihrem Auszug in Verbindung stehen. Seitens des Vermieters kann nach diesem Termin die Einschätzung erfolgen, ob eine Neuvermietung erfolgen kann oder Modernisierungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, diesen Termin innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer form- und fristgerechten Kündigung der Wohnung durchzuführen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Kautionsauszahlung

Die gesetzliche Frist zur Abrechnung der Kaution beträgt 6 Monate. Wir sind jedoch stets bemüht, die Abrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Ende des Mietvertrags vorzunehmen. Bitte nennen Sie uns mit Ihrer form- und fristgerechten Kündigung per Kündigungsformular Mieter oder bei Rückfragen dazu per E-Mail vorab an info@griese-gruppe.de Ihre aktuelle Bankverbindung, sodass wir Ihnen die Kaution auf das genannte Konto alsbald möglich auszahlen können. Damit Sie die Abrechnung nachvollziehen können, erhalten Sie von uns außerdem ein separates Schreiben, welches die Abrechnung der Kaution im Detail erläutert. Bei allgemeinen Rückfragen zur Kautionsauszahlung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de oder wenden sich bei inhaltlichen Fragen zur Abrechnung der Kaution direkt an unsere Fachabteilung Buchhaltung.

Zum Einbehalten einer Kautionszahlung

Unter folgenden Bedingungen behalten wir es uns vor, die von Ihnen bei Beginn des Mietvertragsverhältnisses eingezahlte Kaution einzubehalten:
Sollten durch die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung noch Nachzahlungen zu leisten sein, behalten wir es uns vor, einen Einbehalt der Kaution zum Zweck der Zahlung der Nebenkostenabrechnung zu tätigen. Bleibt hier nach Abrechnung noch ein Guthaben Ihrerseits bestehen, so zahlen wir Ihnen dieses auf das von Ihnen angegebene Konto umgehend garantieverzinst aus. Weiterhin ist mit einem Einbehalt der Kaution zu rechnen, wenn noch offene Mietzinsforderungen oder Verpflichtungen aus der Mietvertragszeit bzw. des Wohnungsabnahmetermins bestehen, die trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden. Wir bitten um Verständnis.
Bei allgemeinen Rückfragen zur Einbehaltung einer Kautionszahlung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de oder wenden sich direkt per E-Mail (Beschwerde) an unseren Geschäftsführer Herrn Günter Griese.

Zur Nebenkostenabrechnung für ehemalige Mieter

Da die gesamten Kosten für das von Ihnen bewohnte Grundstück erst nach Ende eines Abrechnungsjahres berechnet und auf die Dauer des Mietvertragsverhältnisses des jeweiligen Jahres umgerechnet werden können, ist es uns leider nicht immer möglich, Ihnen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zuzusenden. Auch für Sie wird die Abrechnung in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes versendet. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.